Im Jahr 1953 erstatte ein ehemaliger Auschwitzhäftling Anklage gegen einen der SS-Wächter im Lager, Wilhelm Boger. Der ehemalige Häftling hatte Boger auf den Straßen Stuttgarts gesehen. Zur selben Zeit übersandte ein Frankfurter Journalist aussagekräftige Dokumente an die hessische Generalstaatsanwaltschaft. Diese Dokumente berichteten über die Taten der Nazis in Auschwitz und nannten Namen von Nazimördern und auch von ihren Opfern. Nach der damals in Deutschland gängigen Rechtsauffassung waren die Naziverbrechen gegen Juden und Andersdenkende bereits verjährt, mit Ausnahme von Mord. Mit Hilfe der Dokumente konnten nun konkrete Mordfälle namentlich genannten Personen zugeordnet werden, was wiederum die Aufnahme von gerichtlichen Ermittlungen gegen die Mörder erlaubte. Der Generalstaatsanwalt Fritz Bauer, der selbst jüdischer Herkunft war, sich aber nicht als gläubiger Mensch definierte (er war SPD-Mitglied), trieb die Untersuchungen maßgeblich voran und übergab sie jungen Staatsanwälten, die nicht von der NS-Ideologie identifiziert waren. Im Laufe von vier Jahren sammelten diese Staatsanwälte Dokumente, Beweise und Zeugenaussagen. Zudem kooperierten sie mit dem Internationalen Auschwitz-Kommitee (dem Dachverband der ehemaligen Häftlinge), hauptsächlich aber mit dessen Generalsekretär, Hermann Langbein. Während der Untersuchungen identifizierten die Ermittler 20 Tatverdächtige, die in Auschwitz gedient hatten, unter ihnen der letzte Lagerkommandant Richard Baer, sowie dessen Adjudant Robert Mulka. Baer verstarb in Untersuchungshaft, so dass schließlich 19 Angeklagte vor Gericht belangt wurden. Im Laufe der Verhandlungen wurden 360 Zeugen aus verschiedenen Ländern vernommen; sogar Reisen nach Auschwitz wurden arrangiert, um die Behauptungen von Angeklagten und Zeugen vor Ort prüfen zu können. Der Prozess wurde von Anfang 1963 bis 1965 abgehalten und zog großes Interesse der Medien und der Öffentlichkeit in Deutschland und im Ausland auf sich. 17 Angeklagte erhielten Haftstrafen, sechs von ihnen lebenslang und elf weitere Haftstrafen bis zu 14 Jahren.
In Folge des Prozesses wurden weitere Verfahren aufgenommen, alle gegen kleinere Gruppen von Angeklagten. Insgesamt wurden in allen Auschwitz-Prozessen in Detuschland nur 60 Personen angeklagt: 60 von mehr als 8000- Zum Vergleich: In Polen mussten sich mehr als 600 von ihnen vor Gericht verantworten. Insgesamt wurden somit nur zehn Prozent aller in Auschwitz beteiligten Wachleute überhaupt zur Rechenschaft gezogen. Diese Zahl verdeutlicht, dass der Umgang mit dem Thema nicht sehr breit angelegt war, vor allem nicht in Deutschland. Dennoch stellen die Auschwitz-Prozesse kein völliges Fiasko dar. Durch die Zeugenaussagen und die Berichterstattungen in den Medien wurden viele Deutsche erstmals mit den bitteren Realitäten im "Dritten Reich" aus der Sicht der NS-Opfer konfrontiert. Zusammen mit den öffentlichen Diskussionen um antisemitische Vorfälle (wie die Entweihung der Kölner Synagoge 1959) und dem Eichmann-Prozess waren die Frankfurter Auschwitz-Prozesse Meilensteine bei der öffentlichen Auseinandersetzung mit der Vergangenheit Deutschlands und der moralischen Verantwortung für die Opfer.
Ein Ausdruck für das stets wachsende Interesse am Thema ist die große Anzahl von Büchern, die seit 1965 erschienen und sich mit unterschiedlichsten Aspekten der Auschwitz-Prozesse befassen. Unter diesen Büchern finden sich Analysen der Zeugenaussagen und die Schicksale der Verfolgten, Dokumentationen der Prozesse, Quellenpublikationen und auch ein umfassender Ausstellungskatalog über die Person Fritz Bauers.